Fliesenlegerhandwerk  

Wegfall der Meisterpflicht endet im Desaster

 

Im Fliesenlegerhandwerk kann sich nach der aktuellen Regelung jeder selbstständig machen, der will.

 

Trauriger Abstieg eines einstigen Vorzeigehandwerks: Zehn Jahre nach dem Wegfall der Meisterpflicht im Fliesenlegerhandwerk haben IG BAU und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes eine verheerende Bilanz gezogen. Qualität und Ausbildungsleistung seien drastisch gesunken, schilderten sie die Folgen der Liberalisierung. Zudem müssen den Experten zufolge viele Betriebe ums Überleben kämpfen.

 

Jobabbau in vielen Betrieben

Seit dem 1. Januar 2004 könne sich jeder als Fliesenleger selbstständig machen, der wolle. Das habe zu einem gnadenlosen Lohndumping geführt, in dessen Folge selbst florierende Unternehmen ihre Mitarbeiter hätten entlassen müssen.

Die Zahl der Fliesenlegerbetriebe habe sich unter den neuen Bedingungen mehr als verfünffacht, erklärten die Verbände. Bei den meisten der nunmehr 68.000 Betriebe handele es sich um Ein-Mann-Firmen, die in der Regel nicht ausbildeten und häufig als Scheinselbstständige agierten.

 

Schadenshäufigkeit hat sich verzehnfacht

Auf Grund dieser Umstände hat sich die Schadenshäufigkeit seit diesem Zeitraum fast verzehnfacht.

Wobei sich dieses fast ausschließlich auf Betriebe bezieht die diesen Beruf nicht erlernt haben jedoch auf Grund der Änderung von 1. Januar 2004 diese Arbeiten ausführen dürfen.

 

 

Illegalität am Bau gefördert

 

"Sie bilden das Einfallstor für Illegalität am Bau. Sie erhalten die Zulassung im Fliesenlegerhandwerk, treten aber als Kolonnen auf Baustellen auf und verrichten eine Vielzahl von Tätigkeiten anderer Gewerke, was zu Schäden weit über das eigentliche Fliesenlegerhandwerk hinaus führt", führte der Präsident des Baugewerbes, Hans-Hartwig Loewenstein, aus.

 

"Der Wegfall der Meisterpflicht für Fliesenleger hat in eine Sackgasse geführt", erklärte IG BAU-Chef Dietmar Schäfers laut einer Mitteilung. Wenn nicht gegengesteuert werde, gebe es in wenigen Jahren so gut wie keine Qualitätsbetriebe in dieser Branche mehr. Gewerkschaft und Zentralverband verlangen von der neuen Bundesregierung eine Korrektur der Handwerksordnung. Die Meisterpflicht für Fliesenleger müsse wieder eingeführt werden.


 

Meister sind Akademikern ab sofort gleichgestellt

     

 

 

 

Der berufliche Meister und der akademische Bachelorabschluss sind ab sofort gleichwertig. Meisterbriefe enthalten fortan den Hinweis, dass der Abschluss im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 entspricht. Dieser Stufe ist auch der Bachelorabschluss zugeordnet.

 

   

 

 

Berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig
Die berufliche und die akademische Bildung sind gleichwertig - und dies ist ab sofort für jedermann sichtbar. Meisterbriefe enthalten fortan den Hinweis, dass der Abschluss im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR / EQR) dem Niveau 6 entspricht. Dieser Stufe ist auch der Bachelor zugeordnet. Die ersten Meisterbriefe mit dem Hinweis auf das DQR-Niveau wird Bundesbildungsministerin Johanna Wanka im Rahmen der diesjährigen Meisterfeier der Handwerkskammer Dortmund am 22. Februar überreichen.

"Der Hinweis auf das DQR-Niveau ist bildungspolitisch ein Meilenstein. Denn dieser Satz macht die Gleichwertigkeit von beruflicher und hochschulischer Bildung deutlich und unterstreicht den hohen Stellenwert des deutschen Meisters. Ein Meister muss sich nicht hinter einem Akademiker verstecken", sagte Wanka, die auf der diesjährigen Meisterfeier in Dortmund die Festrede halten wird. "Der deutsche Meisterbrief hat sich bewährt. Er ist ein Qualitätssiegel. Und deshalb dürfen der deutsche Meisterbrief und die duale Ausbildung im Handwerk nicht auf Druck aus Europa ausgehöhlt werden", sagte Wanka mit Blick auf Bestrebungen der EU-Kommission, die deutsche Handwerksordnung auf den Prüfstand zu stellen.

Der DQR setzt die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EQR für lebenslanges Lernen um. Die Entwicklung des DQR erfolgte unter Federführung von Bund und Ländern in einem mehrjährigen Prozess unter kontinuierlicher Mitwirkung von Sozialpartnern und Wirtschaftsorganisationen sowie weiterer Experten aus Wissenschaft und Praxis. Im Rahmen ihres gemeinsamen Beschlusses zur Einführung des DQR legten Bund und Länder im Mai 2013 fest, dass neue Qualifikationsbescheinigungen einen Hinweis auf das jeweilige DQR / EQR-Referenzniveau enthalten sollen. Berufliche Qualifikationen finden sich auf den Niveaus 1 bis 7 des DQR und des EQR wieder. So wird beispielsweise eine dreijährige berufliche Erstausbildung auf Niveau 4 zugeordnet, ein Abschluss als Bachelor, Meister oder Techniker entspricht Niveau 6. Von dieser Zuordnung profitieren Lernende, Berufstätige, Unternehmen und Bildungseinrichtungen gleichermaßen, denn die Wertigkeit ihrer Bildungsabschlüsse wird im europäischen Vergleich sichtbar. Bewerbungen und Jobwechsel innerhalb der Europäischen Union sollen dadurch erheblich vereinfacht werden.