Fördermittel und Zuschüsse zur senioren- und behindertengerechten Anpassung von Wohnungen


Muss eine vorhandene Wohnung aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung eines Be­wohners umgebaut werden, so ist dies häufig mit hohen Kosten verbunden.

In den meisten Fällen ist der Wohnungsumbau durch Eigenmittel zu finanzieren. In Einzelfällen kann aber auch ein Kostenträger für eine finanzielle Unterstützung zuständig sein. Die Frage, wel­cher Kostenträger für die Finanzierung solcher Umbaumaßnahmen zuständig ist, hängt von den Lebensumständen im Einzelfall ab. In unserem guten, aber leider auch sehr kompli­zierten System der sozialen Sicherung ist die Frage nach der Ursache einer Behinderung/körperlichen Einschränkung von wesentlicher Bedeutung.

Unter Beachtung der Gegebenheiten des Einzelfalls können folgende Kostenträger zuständig sein: 

 

  1. Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterÖffentliche Mittel (Förderprogramme der Bundesländer, KfW Förderprogramm 455 "Altersgerecht Umbauen - Zuschuss " und KfW Förderprogramm 159 "Altersgerecht Umbauen - Kredit")
  2. Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterPflegeversicherung (Zuschuss für "Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes")
  3. interner Link folgtGesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft
  4. interner Link folgtRentenversicherungsträger und Integrationsamt
  5. interner Link folgtTräger der Sozialhilfe
  6. interner Link folgtSteuererleichterungen

 

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