Hohllagen von Bodenfliesen


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich Ihnen unverbindlich wie folgt beantworten:

Eine Beurteilung, ob in Ihrem Fall tatsächlich ein Mangel vorliegt, kann ohne nähere Untersuchung nicht getroffen werden.

Der Hohlklang kann nämlich viele Ursachen haben. Der Estrich kann abgesackt sein, der Estrich kann nicht grade abgezogen worden sein, Hohlraumbildung usw.

Eigentlich sollte bei einem Neubau eine ganz überwiegende Flächenhaftung gegeben sein- wenn sich die Fliesen gelöst haben,oder handwerklich nicht richtig verlegt sind oder Haftverbundschäden aufweisen dann stellt dies durchaus einen Mangel dar. Dies erkennt man an Aufplatzungen und Haarrissen.

Ein Mangel liegt nach dem Gesetz grundsätzlich vor, wenn die Sache für die gewöhnliche oder vertragliche Verwendung nicht geeignet ist:

§ 633 II BGB : Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,
1. wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
2. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.

Es kann auch der Fall vorliegen, dass ein Hohlklang von Bodenfliesen keinen (technischen) Mangel darstellt. Dies ist dann der Fall, wenn die Verlegung an sich technisch nicht zu beantstanden ist. Der Klang kann durch die ungleichmässige Matrix im Fußbodenaufbau (Haufwerksporigkeit im konventionellen Zementestrich, unvermeidbare Hohlräume oder durch Dämmschichten) zurückzuführen sein, ohne dass dabei eine Einschränkung in der Gebrauchstauglichkeit einhergeht. Eine hundertprozentige Bettung ist handwerklich mit traditionellen Dünnbettmörteln auch bei sach- und fachgerechter Ausführung nicht immer zu erreichen.

Letztlich kann ich Ihnen aus der Ferne also folgendes Mitteilen: Der "Hohlklang an sich" stellt ohne weiteres noch keinen Mangel dar, da er die Gebrauchsfähigkeit der Fliesen nicht beeinträchtigt. Sollte der Hohlklang jedoch auf eine unsachgemäße Verlegung zurückzuführen sein, so würden wir dennoch von einem Mangel sprechen.


Es kommt also auf die Ursache des Hohlklingens an.

Daher das kann man so pauschal nicht sagen. Beläge, die einen Hohlklang, aber keine optisch erkennbaren Schädigungen wie etwa gerissene oder ausgebrochene Fugen aufweisen und die nachweislich fest liegen, stellen lediglich eine akustische Unregelmäßigkeit dar. In ihrer Funktions- und Nutzungsfähigkeit ergeben sich daraus keinerlei Einschränkungen, sodass man nicht von einem Mangel sprechen kann.

 




Artikel aus Fliesen und Platten

 

 

 

 

 

Hohlräume nachträglich verfüllen

 

Werden Hohlräume unter Fliesenbelägen reklamiert, bleibt oftmals nur der Rückbau der gesamten Konstruktion. Eine Alternative dazu bildet das nachträgliche Verfüllen der Hohlstellen per Injektion. FLIESEN & PLATTEN sprach mit Marcel Neid, Objektberater bei der Sopro Bauchemie, über diese Methode.

 

 

 

Objektberater Marcel Neid beantwortete der Redaktion Fragen zur Injektionsmethode. ( Sopro Bauchemie )

 

F&P: Herr Neid, eine Frage vorab: Stellt nicht jeder Hohlklang bei einem Fliesenbelag einen Mangel dar?

 

Marcel Neid: Nein, das kann man so pauschal nicht sagen. Beläge, die einen Hohlklang, aber keine optisch erkennbaren Schädigungen wie etwa gerissene oder ausgebrochene Fugen aufweisen und die nachweislich fest liegen, stellen lediglich eine akustische Unregelmäßigkeit dar. In ihrer Funktions- und Nutzungsfähigkeit ergeben sich daraus keinerlei Einschränkungen, sodass man nicht von einem Mangel sprechen kann.

 

 

Ein gutes Beispiel dafür sind verschiedene Entkopplungssysteme, die sich in der Praxis bestens bewährt haben, bei denen das Auftreten von leichten Hohlklängen aber keine Seltenheit ist. Dies liegt daran, dass hartes Belagmaterial auf einem relativ weichen, leichteren Untergrund aufliegt. Der Belag selbst wurde dabei fachgerecht und im Verbund verlegt. Entsprechend bildet er keinen Grund für eine Beanstandung. Nimmt sich der Unternehmer die Zeit und erklärt dem Kunden diese Zusammenhänge, wird der Hohlklang normalerweise akzeptiert. Erst später auftretende Hohlklänge finden beim Kunden meistens keine oder nur mäßige Akzeptanz.
Erfahrungsgemäß plädiert der Nutzer meistens für einen kompletten Rückbau, eine Gewährleistungsverlängerung oder einen Preisnachlass. Dies ist für den Verarbeiter in der Regel ärgerlich, oftmals aber auch mit hohen Kosten und einem erhöhten Arbeitsaufwand verbunden.

 

 

F&P: Es gibt also unterschiedliche Formen oder Typen von Hohllagen. Worin liegen die Unterschiede?

 

Marcel Neid: Das ist korrekt. Hohllagen können in verschiedenen Formen auftreten und sich in diversen Bereichen des Konstruktionsaufbaus einstellen. Zum einen können diese beispielsweise direkt unter dem Fliesenbelag – zwischen Mörtelbett und Belagsmaterial –, zum anderen zwischen Mörtelbett und Untergrund oder gar zwischen Verbundestrich und Betonuntergrund auftreten. Dies hängt von vielen Faktoren ab; so können Hohllagen zum Beispiel infolge von Randeinspannungen, einer mangelnden Rückseitenbenetzung des Fliesenklebers auf der Fliese oder mangelnder Untergrundvorbereitungen entstehen. Ist dies der Fall, ist eine genaue Kenntnis des Untergrundaufbaus von Vorteil, damit eine individuelle und optimale Sanierung stattfinden kann.

 

 

25.06.2015