Muss eine vorhandene Wohnung aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung eines Bewohners umgebaut werden, so ist dies häufig mit hohen Kosten verbunden.
In den meisten Fällen ist der Wohnungsumbau durch Eigenmittel zu finanzieren. In Einzelfällen kann aber auch ein Kostenträger für eine finanzielle Unterstützung zuständig sein. Die Frage, welcher Kostenträger für die Finanzierung solcher Umbaumaßnahmen zuständig ist, hängt von den Lebensumständen im Einzelfall ab. In unserem guten, aber leider auch sehr komplizierten System der sozialen Sicherung ist die Frage nach der Ursache einer Behinderung/körperlichen Einschränkung von wesentlicher Bedeutung.
Unter Beachtung der Gegebenheiten des Einzelfalls können folgende Kostenträger zuständig sein:er Bundesländer, KfW Förderprogramm 455 "Altersgerecht Umbauen - Zuschuss " und KfW Förderprogramm 159 "Altersgerecht Umbauen - Kredit")
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