In Sanitärräumen sind Maßnahmen erforderlich, um das Bauwerk wirksam vor Durchfeuchtungsschäden zu schützen. Anfällig für Undichtheiten sind besonders Eckfugen, Übergänge von Sanitäreinrichtungen zur Wand, Wanddurchdringungen von Sanitäranschlüssen oder nicht passend ausgewählte Bodenabläufe. Für eine zuverlässige Abdichtung von Bädern und Sanitärräumen hat sich in den letzten Jahren das Verfahren der Verbundabdichtung zum Standard entwickelt. Besondere Beachtung ist deshalb bei allen Bauteilen der Sanitäranlage geboten, die in Wand- und Bodenkonstruktionen mit eingebunden werden und diese durchdringen.
Aus bautechnischer Sicht ist ein wesentliches Merkmal von Nassräumen und Bädern, dass sie mit Einrichtungen zur Wasserentnahme und -ableitung ausgerüstet sind. Innerhalb des Gebäudes herrscht somit planmäßiger Wasseranfall, mit dem jedoch die unmittelbar angrenzenden Bauteile nicht in Berührung kommen sollen. Als Wand- und Bodenbeläge werden überwiegend Fliesen eingesetzt. Doch sind keramische Wandbeläge in ihrer Gesamtheit, bedingt durch Verfugung und Bauteilübergänge, keinesfalls dicht. Durch die Nassreinigung der Wand- und Bodenflächen in Sanitärräumen und Bädern werden diese zusätzlich mit Wasser beaufschlagt. Werden die nötigen Vorkehrungen zur Abdichtung von Decken und Wänden vernachlässigt, kann Wasser in den Baukörper eindringen. Die Folge davon sind Durchfeuchtungsschäden.
Teure Bauschäden durch fehlenden oder mangelhaften Schutz gegen Durchfeuchtung
Typische Schäden in Wohnhäusern sind sichtbare Durchfeuchtungen an Wänden, hinter denen sich das Bad befindet. Bis dieser Schaden bemerkt wird, hat das eingedrungene Wasser in vielen Fällen
längst den Estrich unterwandert. Durchfeuchtungsschäden machen sich oft erst dann bemerkbar, wenn sich eingedrungenes Wasser bereits in alle Richtungen verteilt hat. Es kommt zu Fleckenbildungen
durch Nässe und Schimmel; im Nebenraum können sich Farben und Tapeten ablösen. Bei entsprechenden Untergründen bilden sich innerhalb des Nassraumes Kalkausblühungen. Feuchteschäden können in
kurzer Zeit ein ansonsten intaktes Gebäude zum Sanierungsfall machen. Einer der häufigsten Schadensfälle ist auf unzureichende Abdichtung im Bereich von Dusch- und Badewannen zurückzuführen.
Häufig wird fälschlicherweise angenommen, die Silikonfuge am Wannenrand erfülle allein die Abdichtfunktion.
Für Undichtheiten anfällige Schwachstellen
Kritische Bereiche in Nassräumen sind die zahlreich vorhandenen Übergänge wie Ecken im Raum oder Wandanschlüsse von Bade- und Duschwannen, auf die Spritz- und Strahlwasser direkt auftrifft.
Bedingt durch die bauliche und räumliche Konstruktion ergeben sich daraus typische Schwachstellen. In Sanitärräumen sind dies vor allem die Fugen, die für Undichtheiten anfällig sind:
•?Eckfugen,
•?Übergänge von Sanitäreinrichtungen zur Wand,
•?Wanddurchdringungen von Sanitäranschlüssen,
•?Verfugungen der Ablaufroste von Bodenabläufen, wenn darunter kein Anschlussflansch eingebaut wurde, der über Sickerwasseröffnungen unterhalb des Bodenbelags anfallendes Wasser ableitet.
Auch undichte Stellen durch Schäden an den Fugen des Fliesenbelags können Durchfeuchtungsschäden verursachen. Diese können beispielsweise entstehen durch:
•?Schwindrisse bei Fugenmörteln,
•?Rissbildung durch zu weiche Mörtelverarbeitung,
•?Risse infolge von Bauteil- und Temperaturspannungen.
In der Praxis werden Ablauf- und Spritzwasserzonen in Bad- und Duschbereichen häufig nicht abgedichtet. Besonders gravierend wirken sich Durchfeuchtungsschäden aus, wenn die bauliche Konstruktion
in Holz- oder Trockenbauweise errichtet wurde. Ein Beispiel ist die Beplankung von Installationswänden mit Gipskartonplatten, die unmittelbar als Untergrund für den Fliesenbelag dienen.
Gipskartonplatten erfordern einen dauerhaften Feuchteschutz gegen eindringendes Spritz- oder Schwallwasser. Die Gefahr von Feuchteschäden besteht vor allem bei Duschenwänden und im Bereich von
Durchdringungen durch Armaturenanschlüsse. Eindringendes Wasser kommt dort direkt mit dem Grundwerkstoff in Berührung und kann die
ZDB-Merkblatt regelt Verbundabdichtungen
Das ZDB-Merkblatt „Verbundabdichtungen – Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich“ (siehe
Kasten „Normen und Regelwerke“) hat sich für die Ausführung von Verbundabdichtungen zur Standardrichtlinie entwickelt und den Status als anerkannte Regel der Technik erreicht. Nach den Vorgaben
des Merkblatts sollen im Bereich von Dusch- und Badewannen generell die Flächen unter und hinter der Wanne abgedichtet werden. Bei feuchtigkeitsempfindlichen Umfassungsbauteilen oder
Verlegeuntergründen ist diese Flächenabdichtung zwingend erforderlich.
Abdichtung direkt unter der Fliese
Der Begriff Verbundabdichtung – bis vor wenigen Jahren noch als „alternative Abdichtung“ bezeichnet – drückt aus, dass die Abdichtung direkt im Verbund mit keramischen Belägen auf dem
Fliesenuntergrund aufgebracht wird. Bei Wandflächen also auf dem fertigen Putz, bei Bodenflächen auf dem Estrich. Diese Konstruktion verhindert, dass die Untergründe unterhalb des keramischen
Belags durchfeuchtet werden können. Ein Vorteil für den konstruktiven Bodenaufbau ist, dass dieses Abdichtungsverfahren auch die notwendigen Aufbauhöhen reduziert.
Auf dem Markt haben sich verschiedene Dichtstoffe für alternative Abdichtungen durchgesetzt:
•?Dispersionen für wasserundurchlässige Alternativabdichtung in Feuchträumen. Die Ausführung muss in zwei Schichten erfolgen. Vor Aufbringung der zweiten Schicht muss die erste Schicht
vollflächig durchgetrocknet sein.
•?Dichtschlämme aus Kunststoff-Zement-Kombinationen als flexible und wasserundurchlässige Abdichtsysteme. Je nach Anwendungsfall werden eine oder zwei Schichten aufgetragen, wobei eine
Mindestschichtdicke einzuhalten und zu protokollieren ist.
•?2-Komponenten-Spezialabdichtungen als flexible, rissüberbrückende Abdichtung, z.?B. auf Epoxidharzbasis. Diese sind hauptsächlich für hoch beanspruchte Flächen vorgesehen. Der Untergrund muss
mit einer Grundierung vorbehandelt werden; die Aufbringung der Abdichtung erfolgt in zwei Schichten.
Ein Beispiel für die Einbindung in eine Verbundabdichtung ist der Einbau von vorgefertigten Hartschaum-Elementen für bodengleiche Duschen, die werkseitig mit einem integrierten Bodenablauf
versehen sind. Innerhalb des konstruktiven Bodenaufbaus entstehen durch den Einbau Fugen zwischen dem Duschelement und dem umgebenden Estrich, die abgedichtet werden müssen. Die Boden- und
Wandflächen der Dusche werden mit einer alternativen Abdichtung in zwei Schichten versehen. Nach dem Aufbringen der ersten Schicht werden die Aufkantungen sowie die Eckverbindungen zwischen Wand
und Boden mit Fugenbändern abgedichtet und anschließend vollflächig mit der zweiten Schicht überstrichen. Der integrierte Bodenablauf wird dabei in die alternative Abdichtung mit eingebunden.
Abdichtung der Bodenentwässerung erfordert Koordination
Der Einbau von Bodenabläufen in Sanitärräumen sorgt in der Bauausführung regelmäßig für Unstimmigkeiten. Hier liefert der Sanitärinstallateur ein Bauteil, das der Fliesenleger in die Abdichtung
integrieren muss. Bereits in der Planungsphase ist deshalb eine genaue Abstimmung zwischen Bau- und Sanitärplanung nötig. Für die Auswahl der geeigneten Bodenabläufe ist zunächst maßgebend,
welche Art der Abdichtung gewählt wird. So erfordert zum Beispiel eine Großküche eine andere Art der Abdichtung als ein Sanitärraum mit gelegentlich benutzten Duschen. Damit der Abdichter oder
Fliesenleger die Abdichtung an einen Bodenablauf anschließen kann, muss dieser passgenau eingebaut sein. Dazu benötigt der ausführende Sanitärfachmann genaue Angaben des Architekten über den
Aufbau der Bodenkonstruktion, um den richtigen Ablaufkörper auswählen zu können. Die Vorplanung ist auch für die Auswahl des geeigneten Werkstoffs von wesentlicher Bedeutung. Wird die
Bodenabdichtung nicht als Verbundabdichtung, sondern beispielsweise mit Bitumen-Schweißbahnen ausgeführt, ist ein Kunststoff-Ablaufkörper fehl am Platz.
Die Hersteller im Produktsegment Entwässerungstechnik führen zahlreiche Varianten von Bodenabläufen, Ablaufkörpern und Duschrinnen, die zur Integration in eine Verbundabdichtung entwickelt
wurden. An den Flansch werden Träger aus Gewebe, Vlies oder Folien angeschlossen, die zur Lastverteilung zwischen Verbundabdichtung und Ablaufkörper dienen. Die Flanschkonstruktionen von
Bodenabläufen werden als Pressdichtungs- oder Klebeflansche ausgeführt. Die zugehörigen Aufstockelemente sind teilweise werkseitig mit Abdichtungsmanschetten oder Gewebematten ausgerüstet.
Fazit
Der wirkungsvolle Schutz gegen Durchfeuchtungsschäden ist nicht nur Aufgabe eines einzigen Fachmanns, sondern erfordert in Planung und Ausführung eine genaue Koordination. Die fachgerechte
Ausführung von Abdichtungen in Bädern und Nassräumen bedarf einer detaillierten Vorbereitung und während der Ausführung eines funktionierenden Informationsaustausches. Welche Art der Abdichtung
letztlich anzuwenden ist und welche vertragliche Werkleistung zu erfüllen ist, wird durch die Leistungsbeschreibung und vertraglich vereinbarten Bauleistungen bestimmt.
Planung und Ausführung von Bauwerksabdichtungen sind zum einen durch die DIN 18195 geregelt, zum anderen durch Merkblätter, die u. a. vom ZDB (Zentralverband des Deutschen Baugewerbes) herausgegeben wurden. Die geltende Norm für "konventionelle" Abdichtungsmaßnahmen (z. B. mit Bitumen-Schweissbahnen) in Nassräumen ist die DIN 18195-5, Fassung 8-2000, Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen, Bemessung und Ausführung (Aktueller Norm-Entwurf: DIN 18195-5/A1, Ausgabe: 2011-02; Änderung A1). Für die Planung von Verbundabdichtungen in Abhängigkeit von der Beanspruchung gilt das vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) herausgegebene Merkblatt „Verbundabdichtungen - Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich“ in der aktuellen Fassung vom Januar 2010.