Maßtoleranzen - was ist erlaubt, was muß geduldet werden?
Aus Sicht des Bauherren ist die Sache klar: Er läßt ein Haus bauen und erwartet eine aus seiner Sicht einwandfreie Ausführung. Der Boden muß eben und die Wände müssen gerade
sein. Selbstverständlich dürfen die Abmessungen der Bauteile auch nicht kleiner sein, als in den Bauzeichnungen angegeben. Schließlich soll der schon vor dem Bau des Hauses in Auftrag gegebene
maßgefertigte Wohnzimmerwandschrank genau an der vorgesehenen Stelle plaziert werden. Paßt er nicht, ist das Gezeter groß, Toleranz ist keine vorhanden und der Ruf nach technischen Regelungen
wird laut.
Die gibt es natürlich und sie beschäftigen sich mit der Toleranz - und zwar mit den Maßtoleranzen im Hochbau. Genauer sind das:
Manchmal wird auch im Vertrag (Leistungsbeschreibung) gesondert etwas zur Maßhaltigkeit ausgeführt. Sofern das nicht der Fall ist, sind mindestens die Grenzmaße, Winkeltoleranzen beziehungsweise Ebenheitstoleranzen einzuhalten. Eines muß aber von vornherein klargestellt werden: Die in den Normen aufgeführten Toleranz-Werte sollen zunächst einmal die grundsätzliche Verwertbarkeit des Bauwerks sicherstellen. Ein Gutachter sieht die Maßtoleranzen daher vielleicht in einem anderen Licht, als der Bauherr.
Begriffe und Definitionen |
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: Das in der Bauzeichnung angegebene Maß (eines Bauteils).
: Das durch die Messung festgestellte Maß (eines Bauteils).
: Differenz zwischen Nennmaß und Istmaß.
: Kleinstes zulässiges Maß (eines Bauteils).
: Größtes zulässiges Maß (eines Bauteils).
: Differenz zwischen Größtmaß und Nennmaß oder Kleinstmaß und Nennmaß.
: Differenz zwischen Größtmaß und Kleinstmaß.
: Zulässige Abweichung einer Fläche von der Ebene, wobei eine Ebene nicht gezwungenermaßen waagerecht sein muß.
: Bereich für die zulässige Abweichung eines Winkels vom Nennwinkel.
: Hilfsmaß zur Ermittlung der Istabweichungen von der Ebenheit und der Winkligkeit.
Grenzabmaße von Bauteilen nach DIN 18202
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Winkeltoleranzen von Bauteilen nach DIN 18202 |
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Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 |
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Wenn Sie glauben, daß Decke (Ober- und Unterseite), Estrich, Bodenbelag oder Wand zu uneben sind, gelten die Werte aus der nachfolgenden Tabelle. Sie gelten nicht bei Spritzbetonoberflächen. Bei Mauerwerk, dessen Dicke gleich einer Steinbreite ist, gelten die Toleranzen nur für die bündige Wandseite. Die Ebenheit einer Fläche wird durch das Auflegen einer Meßlatte festgestellt. Der Abstand der Auflagerpunkte entspricht dabei dem Meßpunktabstand. Der größte Abstand zwischen Meßlatte und Oberfläche ist das Stichmaß, dessen maximaler Wert in Abhängigkeit vom Meßpunktabstand der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist. |
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